Beglaubigte Übersetzungen – für Behörden, Auswanderung und Anerkennung im Ausland
Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ihres Zeugnisses oder Führungszeugnisses? Für eine Behörde in Deutschland, für Ihre Auswanderung nach zum Beispiel Spanien oder für die Anerkennung im Ausland?
Beim Marten Sprachdienst in Düsseldorf erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen, die von deutschen und ausländischen Behörden anerkannt werden – angefertigt und beglaubigt von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern.
Inhaberin Melanie Marten-Anders ist als Diplom-Dolmetscherin vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigt und übersetzt seit über 20 Jahren beglaubigt in die englische und französische Sprache. Für Spanisch und weitere Sprachen arbeiten wir mit einem eingespielten Netzwerk beeidigter Übersetzer zusammen – so erhalten Sie alle Sprachen aus einer Hand, jede Beglaubigung durch eine für die jeweilige Sprache in Deutschland ermächtigte Fachkraft.
Jetzt anfragenWann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine amtlich anerkannte Übersetzung, die mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk versehen ist. Deutsche und ausländische Behörden verlangen sie immer dann, wenn ein fremdsprachiges Dokument rechtlich verwendet werden soll. Typische Anlässe sind:
- Heirat mit einem ausländischen Partner – beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis
- Studium oder Ausbildung im Ausland – Abitur- und Hochschulzeugnisse, Notenübersichten
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland – Diplome, Berufsurkunden, Approbationen
- Arbeitsaufnahme im Ausland – Arbeitszeugnisse, Führungszeugnis, Sozialversicherungsnachweise
- Notarielle Vertragsunterlagen – Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten, Eheverträge, Erbverträge
- Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug – Klageschriften, Urteile, Beschlüsse, Vernehmungsprotokolle, Gutachten
- Erbschafts- und Familienangelegenheiten – Sterbeurkunden, Testamente, notarielle Urkunden
- Rente und Sozialleistungen im Ausland – Rentenbescheide, Krankenversicherungsnachweise
- Auswanderung – für Aufenthaltsgenehmigung (NIE, Empadronamiento), Anmeldung bei der Sozialversicherung, Registrierung bei spanischen Behörden
Beglaubigte Übersetzungen ins Spanische – Ihr Fundament für die Auswanderung
Immer mehr Menschen aus Deutschland wandern nach Spanien aus – beruflich, familiär oder für den Ruhestand. Für nahezu jeden Behördengang in Spanien werden beglaubigte Übersetzungen Ihrer deutschen Urkunden verlangt. Wir übersetzen die für Ihre Auswanderung nötigen Dokumente ins Spanische – beglaubigt und behördenfest.
Zu den häufigsten Dokumenten für Auswanderer nach Spanien gehören:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Rentenbescheid
- Steuerbescheinigungen
- Führerschein
- Impfpass und medizinische Unterlagen
- Schul- und Berufszeugnisse
Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Dokument nicht in der Liste steht – wir prüfen Ihren Fall und melden uns kurzfristig mit einem Angebot.
Jetzt anfragenBeglaubigte Übersetzungen ins Englische und Französische
Für die englische und französische Sprache beglaubigt Melanie Marten-Anders Ihre Übersetzungen persönlich als vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin. Sie erhalten Ihre Dokumente mit Stempel, Unterschrift und offiziellem Beglaubigungsvermerk – anerkannt von Behörden, Gerichten, Universitäten und Arbeitgebern in Deutschland und im englisch- bzw. französischsprachigen Ausland.
Wird meine Übersetzung im Ausland anerkannt?
Für die Verwendung in Deutschland reicht die Beglaubigung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer aus. Für den Einsatz im Ausland gelten je nach Zielland zusätzliche Anforderungen an die Echtheitsbestätigung der Urkunde. Welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind, klären die zuständige Behörde, ein Notar oder ein Rechtsanwalt.
Warum Marten Sprachdienst?
- Ermächtigt vom Oberlandesgericht Düsseldorf – behördlich anerkannte Beglaubigungen
- Über 20 Jahre Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen für Behörden, Gerichte und Privatpersonen
- Fachübersetzer mit Muttersprachler-Qualität für Englisch, Französisch, Spanisch und alle weiteren europäischen Sprachen
- Diskretion und Vertraulichkeit in allen Belangen
- Persönliche Ansprechpartnerin – direkter Kontakt, keine anonyme Auftragsabwicklung
- Termintreue – verbindliche Lieferzusagen
So läuft die beglaubigte Übersetzung bei uns ab
- Dokument einreichen Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments per E-Mail an office [at] sprachdienst [punkt] de oder über unser Anfrageformular. Ein Scan reicht in der Regel für die Übersetzung aus.
- Angebot erhalten Sie bekommen kurzfristig ein unverbindliches Angebot mit Preis und Lieferdatum.
- Übersetzung anfertigen Nach Ihrer Freigabe und Begleichung unserer Kostennote fertigen wir die beglaubigte Übersetzung abhängig vom Umfang innerhalb weniger Werktage an. Bei umfangreichen oder fachlich komplexen Dokumenten nennen wir den Liefertermin verbindlich mit dem Angebot.
- Zustellung per Post Sie erhalten das Original der beglaubigten Übersetzung mit Stempel und Unterschrift per Post oder als PDF-Datei.
Jetzt beglaubigte Übersetzung anfragen
Senden Sie uns Ihr Dokument als Scan oder Foto – Sie erhalten kurzfristig ein verbindliches Angebot.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis richtet sich nach Umfang und Sprache des Dokuments. Standardurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden bewegen sich in einem festen Rahmen. Senden Sie uns einen Scan – Sie erhalten kurzfristig ein unverbindliches Angebot.
Muss ich das Originaldokument einreichen?
In den meisten Fällen genügt ein Scan oder ein hochauflösendes Foto. Falls das Original für die Beglaubigung eingesehen werden muss, teilen wir Ihnen das im Vorfeld mit.
Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung?
Standardurkunden liefern wir in wenigen Werktagen. Bei besonders eiligen Aufträgen sprechen Sie uns direkt an – Eilaufträge sind nach Absprache möglich.
Wird die Übersetzung in Spanien / im Ausland anerkannt?
Eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung wird von den meisten ausländischen Behörden anerkannt. Wir beraten Sie, welche Anforderungen für Ihr konkretes Vorhaben gelten.
Kann ich die Übersetzung auch digital erhalten?
Sie erhalten das rechtsgültige Original per Post. Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzlich eine PDF-Datei für die elektronische Verwendung. Digitale Beglaubigungen mit qualifizierter elektronischer Signatur bieten wir auf Anfrage an.
In welche Sprachen übersetzen Sie beglaubigt?
Für Englisch und Französisch beglaubigt Melanie Marten-Anders Ihre Übersetzungen persönlich als vom OLG Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin. Für Spanisch und weitere Sprachen greifen wir auf ein Netzwerk beeidigter Kolleginnen und Kollegen zurück, die jeweils in Deutschland oder im Ausland für die Zielsprache ermächtigt sind. So erhalten Sie alle Sprachen aus einer Hand, ohne Kompromisse bei der Rechtsgültigkeit.
Übernehmen Sie auch die Beantragung der Apostille?
Nein. Wir übersetzen Ihre Urkunden beglaubigt und übersetzen bei Bedarf auch eine bereits erteilte Apostille mit. Die Beantragung der Apostille selbst – also der Gang zur zuständigen Behörde – liegt beim Auftraggeber. Welche Beglaubigungsstufe die Zielbehörde in Ihrem konkreten Fall verlangt, erfahren Sie am zuverlässigsten dort direkt.